Wer in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, darf in Deutschland eine Fachanwaltsbezeichnung führen. In der TALLEN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB werden in folgenden Rechtsgebieten Fachanwältsbezeichnungen geführt:
Rechtsanwalt Christopher Tallen hat zudem erfolgreich am Fachanwaltslehrgang zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Steuerrecht" teilgenommen.