A R B E I T S R E C H T.

T A L L E N  berät bundesweit insbesondere Arbeitgeber, Betriebsräte, Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmer in Mandaten aus dem kollektiven und individuellen Arbeitsrecht.
Bereits seit Kanzleigründung sind wir als "ausgelagerte Rechtsabteilung" für Unternehmen tätig und identifizieren uns damit. Schwerpunkte sind die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen (Arbeits- und Geschäftsführerverträge, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Arbeitszeitordnungen, Bonusvereinbarungen, etc.), Beratung bei Arbeitnehmerüberlassung, Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen, Erstellung von arbeitsrechtlichen Restrukturierungskonzepten sowie die Beratung bei Reorganisationen und Rationalisierungen.

 



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