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01.03.2024

Krisen frühzeitig erkennen und meistern!

Krisen frühzeitig erkennen und meistern!

In der Welt des Unternehmertums herrscht ständiger Wandel. Die Fähigkeit, Krisen frühzeitig zu erkennen und effektiv darauf zu reagieren, ist entscheidend für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens.
Gemäß dem Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) sollen Unternehmen durch Krisenfrüherkennung ein entsprechendes Krisenmanagement auf den Weg bringen, das im Idealfall zu einer Sanierung des Unternehmens führt und so der Insolvenzvermeidung dient. Gemäß § 1 StaRUG sind Geschäftsleiter daher zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement verpflichtet. Diese Pflichten sind nicht neu, sondern wurden bislang aus den allgemeinen Geschäftsführerpflichten abgeleitet.

Ein wichtiger Baustein ist das Einrichten eines umfassenden Überwachungssystems mit hinreichender Dokumentation, regelmäßigen Informations- und Prüfungspflichten und der Festlegung von „Warnstufen,“ die eine sofortige Reaktion erforderlich machen.

Mögliche Warnstufen sind z.B. der (drohende) Verlust des (hälftigen) Stammkapitals, der drohende Eintritt einer Liquiditätskrise oder auch der Eintritt einer Krise eines bedeutenden Vertragspartners.

Eine drohende Liquiditätskrise kann mit einer Liquiditätsplanung der nächsten 24 Monate vorhergesehen werden.

Die Krise eines bedeutenden Vertragspartners kann die eigene Gesellschaft erheblich treffen. Der Geschäftsleiter ist daher verpflichtet, ein sorgfältiges und detailliertes System zu etablieren, das die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele, die Verschlechterung einer Unternehmensbewertung oder eine kritischen Presseberichterstattung von bedeutenden Vertragspartnern meldet und analysiert.
Je früher eine Krise erkannt wird, desto schneller und besser ist sie in der Regel gebannt!



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