Erklärfim Vererben und Schenken


Lebzeitige Zuwendungen.

Neben der Vorwegnahme der Erbfolge kommen für eine lebzeitige Zuwendung unter anderem folgende Motive in Betracht:

  • Eltern möchten ihren Kindern den Berufsstart oder die Familiengründung mit einer Schenkung erleichtern
  • Unternehmensnachfolge
  • Steuerliche Erwägungen
  • Es sollen "paritätische" Eigentumsverhältnisse zur Verwirklichung der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hergestellt werden
  • Unternehmer, Freiberufler mit Haftungsrisiken, Existenzgründer mit hohem Finanzierungsbedarf, etc. wollen wichtige Vermögenswerte vor einem etwaigen künftigen Zugriff der Gläubiger "in Sicherheit bringen" (Asset Protection)
  • Reduktion von Pflichtteilsansprüchen

Rechtsanwältin und Notarin Maike Tallen erarbeitet mit Ihnen - unter Berücksichtigung persönlicher, zivilrechtlicher, sozialrechtlicher und steuerrechtlicher Momente - eine maßgeschneiderte Einzellösung.

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