Unternehmensnachfolge


Jeder Unternehmer muss irgendwann über die Unternehmensnachfolge nachdenken. Dies sollte möglichst rechtzeitig erfolgen, da fehlende Regelungen zur Unternehmensnachfolge schnell zu Problemen führen:

  • Nach dem plötzlichen Tod eines Unternehmers können beispielsweise für die Erben des Unternehmens unvorhergesehen erhebliche Steuern zahlbar sein, die im Extremfall dazu führen, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird.
  • Hat der Unternehmer keine testamentarische Regelung getroffen, kann nach seinem Tod eine Erbengemeinschaft innerhalb der Familie entstehen, die häufig zerstritten ist. Es droht dann die Zersplitterung der Eigentumsverhältnisse und eine Handlungsunfähigkeit des Unternehmens.

Jeder Unternehmer sollte daher auch an den Fall des plötzlichen Versterbens denken. Sofern die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie erfolgen soll, muss das Unternehmertestament im Regelfall so ausgestaltet werden, dass dem Nachfolger das gesamte Unternehmen oder die mehrheitlichen Anteile des Unternehmens zugewendet werden. Gegebenenfalls kann für die übrigen Angehörigen ein entsprechender Ausgleich vorgesehen werden.

Wenn dem Unternehmen ein Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt, sollte im Vorfeld geprüft werden, ob die vorgesehene Unternehmensnachfolge mit dem Gesellschaftsvertrag vereinbar ist. Gegebenenfalls sind Änderungen erforderlich.

Soll die Nachfolge bereits zu Lebzeiten des Seniorchefs stattfinden, so wird dieser die Unternehmensanteile teilweise oder ganz auf den Nachfolger übertragen. Die Übertragung kann als Kauf oder Schenkung ausgestaltet sein; gegebenenfalls kann sich der Seniorchef den Widerruf der Übertragung (Nichtbewährung des Nachfolgers) und eine Beteiligung an zukünftigen Erträgen vorbehalten.

Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch um Ihre Unternehmensnachfolge zu besprechen.


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