asset protection Strategien

Unternehmerische Tätigkeit, Finanzierungen, Scheidungen oder Erbfälle ermöglichen einen Haftungszugriff von Gläubigern oder Pflichtteilsberechtigten. Damit im Ernstfall Betriebsvermögen und das davon getrennte Privatvermögen einer solchen Haftung entzogen ist, sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen möglich.


Unsere Leistungen im Überblick: 

  • Errichtung von Gesellschaften mit haftungsbeschränkter Rechtsform für unternehmerisches Handeln
  • Gestaltung (vorsorgender) Eheverträge zum Schutz des Betriebs- und Privatvermögens
  • Nachfolgegestaltung durch Testament/Erbvertrag
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Übertragung von Vermögenswerten auf Familienmitglieder
  • Übertragung von Vermögen auf Stiftungen oder auf Gesellschaften


Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin um Ihre Wünsche zu besprechen.

 

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