Glossar Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung



Notarielle Vorsorgemaßnahmen - auch für Unternehmer!

Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Jeder kann zu jeder Zeit – unabhängig vom Alter – durch Krankheit oder Unfall in eine Situation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen oder diese zu äußern und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. 

Notarin Maike Tallen bereitet für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen für Sie vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,

  • Vorsorgevollmacht,

  • Betreuungsverfügung und

  • Patientenverfügung.

Rechtsanwältin und Notarin Maike Tallen und Rechtsanwältin und Notarin Nina Reiners erarbeiten mit Ihnen gerne eine maßgeschneiderte Einzellösung.


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