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14.02.2022
Der Countdown läuft: Die digitale Unternehmensgründung (eGründung) wird auch in Deutschland Wirklichkeit
Erst kürzlich bin ich zu den Anforderungen angefragt worden, um im sogenannten virtuellen Raum, dem Metaverse, ein Grundstück zu erwerben. Was sich vielleicht für den ein oder anderen wie Science-Fiction anhört, ist jedoch bereits Realität.
Einen bedeutenden Schritt schlägt nun auch das Notariat ein. Der erste Grundstein zum „virtuellen Notariat“ wurde bereits gelegt: Ab August 2022 wird die Online-Gründung einer GmbH flächendeckend von allen Notarinnen und Notaren über das von der Bundesnotarkammer entwickelte Videokommunikationssystem angeboten.
Wir blicken diesen Neuerungen mit großer Vorfreude entgegen. Was für uns eine spannende Neuerung darstellt, ist in anderen EU-Ländern bereits Alltag. Estland bietet beispielsweise seit dem Jahre 2014 digitalisierte Firmengründungen an. In Österreich können seit dem 1.1.2018 Ein-Personen-Gesellschaften mit beschränkter Haftung inklusive der Firmenbuchanmeldung über das Unternehmensserviceportal (USP) gegründet werden. Alle dafür erforderlichen Behördenwege sind elektronisch verfügbar.
Anders als z.B. in Österreich wird die Online-Gründung in Deutschland weiterhin über Notare erfolgen. Die Beteiligten werden mittels einer eID identifiziert, zudem wird das Lichtbild elektronisch ausgelesen. Beides erfolgt einfach und sicher über das Smartphone mittels einer von der BNotK kostenfrei zur Verfügung gestellten App. Die Beurkundung selbst erfolgt in einer Videokonferenz und läuft im Übrigen wie gewohnt ab, die Notarin oder der Notar verliest also die – rein elektronische – Niederschrift und klärt die Beteiligten über Risiken und Pflichten auf. Zum Abschluss wird die Niederschrift mittels qualifizierter elektronischer Signaturen unterzeichnet, die vom System zur Verfügung gestellt werden.
Angedacht ist, dass das Notariat darüber hinaus zum digitalen „One-Stop-Shop“ wird. Einmal zur Notarin oder zum Notar – und fertig. Gleich ob es die Eröffnung eines Geschäftskontos oder die Anmeldung zum Gewerberegister ist: die zahlreichen Einzelschritte sollten im Hintergrund für Unternehmen erledigt werden können.
Wir sind gespannt, ob wir irgendwann auch im Metaverse im Notariat arbeiten werden und freuen uns auf die Zukunft!

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