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27.09.2024

Pleitewelle oder unglückliche Einzelfälle?

Pleitewelle oder unglückliche Einzelfälle?

In den letzten Monaten hat sich das Bild der deutschen Wirtschaft verändert: Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen ist deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verzeichnete Deutschland im August 2024 einen Anstieg um 10,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Dies passt zu einem beunruhigenden Trend: Seit Juni 2023 liegen die Zuwachsraten monatlich im zweistelligen Bereich, mit Ausnahme des Monats Juni 2024 (+6,3 %). Doch was verbirgt sich wirklich hinter diesen Zahlen? Ist eine Pleitewelle ausgebrochen oder handelt es sich nur um unglückliche Einzelfälle?

Während der COVID-19-Pandemie hatten die wirtschaftlichen Hilfsprogramme der Regierung einen signifikanten Einfluss auf die Insolvenzstatistik. Durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die gewährten Hilfszahlungen wurden viele Unternehmensinsolvenzen künstlich verzögert. Nun, da diese Unterstützungen weitgehend ausgelaufen sind, holen die Insolvenzen auf, die eigentlich schon früher hätten eintreten sollen. Die Zahlen sind dabei zwar gestiegen, liegen aber immer noch deutlich unter dem Niveau der Finanzkrise von 2008. Auch wenn die aktuellen Insolvenzanmeldungen sicherlich beunruhigend sind, ist der Abstand zu den Höchstständen vergangener Krisen ein Hinweis darauf, dass die Situation differenziert betratet werden muss. Es handelt sich aktuell eher um eine Phase, in der sich Unternehmen den Nachwirkungen der Pandemie, der Energiekrise, strukturellen Herausforderungen und der schwachen Konjunkturlage stellen müssen.

Eine Entspannung ist vorerst jedoch nicht in Sicht. Die weiterhin schwache Konjunkturlage birgt Risiken auch für Unternehmen, die bisher der Krise getrotzt haben. Aktuell zeichnet sich ein Umsatzrückgang in der Automobilwirtschaft ab, der zukünftig auch Insolvenzen zur Folge haben könnte. Das Bauhaupt- und Baunebengewerbe befindet sich seit längerer Zeit unter enormen Druck.

Besonders größere Unternehmen nutzen jedoch zunehmend die Möglichkeit, sich mithilfe des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zu sanieren und so eine Insolvenz zu vermeiden. Das StaRUG, das am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, ermöglicht einem Unternehmen selbst zu bestimmen, mit welchen seiner Gläubiger und in welchem Umfang es sich restrukturieren möchte – und das im Wesentlichen nicht öffentlich und ohne Insolvenz. Eine Sanierung mit Hilfe des StaRUG ist jedoch nicht für alle Sanierungsfälle geeignet. Die maßgebliche Voraussetzung für eine solche außergerichtliche Restrukturierung ist, dass ein Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet ist und ein Restrukturierungskonzept vorliegt.

Wenn sich eine Unternehmenskrise abzeichnet und eine außergerichtliche Sanierung nicht umgesetzt werden kann, kann jedoch eine gerichtliche Sanierung durch ein Eigenverwaltungs- oder ein Schutzschirmverfahren in Betracht kommen. Diese Sanierungsverfahren haben den großen Vorteil, dass die Geschäftsleitung verfügungsberechtigt bleibt. Die Geschäftsleitung setzt also die Sanierung in eigener Regie um. Von Seiten des Gerichts wird dem Unternehmen ein sogenannter Sachwalter an die Seite gestellt. Er achtet darauf, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt und die Regelungen der Insolvenzordnung eingehalten werden.

Ausblick und Fazit

Bei der aktuellen Zunahme der Unternehmensinsolvenzen handelt es sich nicht um unglückliche Einzelfälle. Aktuell ist jedoch auch nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzzahlen so weit ansteigen werden, wie zu Zeiten der Finanzkrise. Viele Faktoren deuten darauf hin, dass die wirtschaftlichen Herausforderungen noch einige Zeit anhalten werden. Gleichzeitig gibt es aber auch zahlreiche Sanierungsoptionen, die Unternehmen nutzen können, um eine Insolvenz abzuwenden oder sich erfolgreich zu restrukturieren. In jedem Fall sollten betroffene Unternehmen frühzeitig handeln und externe Hilfe in Anspruch nehmen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung zu maximieren.



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