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01.06.2023

Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz

Hallo, Unternehmer und Manager!
In unserem heutigen Beitrag geht es darum, was man bei einem Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz (Distressed M & A) wissen muss.

Sie haben vor, mit Ihrer Firma ein Unternehmen aus der Insolvenz zu übernehmen? Dann sollten Sie die Details kennen, denn schließlich geht es um Ihre Investition.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Risiken und Chancen ein solcher Kauf bietet und was genau man als Käufer beachten sollte.

Es gibt verschiedene Arten von Unternehmenskäufen:

Beim Anteilskauf (Share Deal) erwirbt der Käufer den Rechtsträger des Unternehmens durch Übertragung der Geschäftsanteile. Dieses birgt die Gefahr der Übernahme unerkannter Risiken, Verbindlichkeiten und Altlasten. Der Share Deal kann für den Erwerber jedoch aus steuerlichen Gründen (§ 8c Abs. 1a KStG ist wieder anwendbar (vgl. § 34 Abs. 6 S. 3, 4 KStG)) und seit dem 15.12.2018 ist die Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne gesetzlich in § 3a EStG verankerten).

Beim Asset Deal hingegen werden einzelne werthaltige Vermögensbestandteile aus dem Unternehmen herausgekauft. Die Gefahr der Erwerbs unerwünschter Risiken und Verbindlichkeiten ist hier geringer. Der Asset Deal erfordert allerdings Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung und bei der Vertragsabwicklung.
Frei von (Haftungs-)Risiken ist auch der Asset Deal nicht (insbesondere § 25 Abs. 1 HGB, 613a BGB, § 75 Abs. 1 AO, Rückzahlung europarechtswidriger Beihilfen, Geldbußen wegen Verstößen gegen europäisches Wettbewerbsrecht, Umweltaltlasten). Schließlich ist zu beachten, dass die Übertragung von personengebundenen Konzessionen im Gewerbe- und Umweltrecht aber auch die Übertragung von gewerblichen Schutzrechten unzulässig sein oder von der Zustimmung Dritter abhängen kann.

Bei der Schuldumwandlung (Debt-Equity-Swap) tauscht der Gläubiger seine Forderung gegen Geschäftsanteile im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung. Die Eigenkapitalquote wird erhöht und der Unternehmensträger von Tilgungs- und Zinslasten befreit, ggf. in Kombination mit einer nominellen Kapitalherabsetzung vor dem Erwerb der neuen Anteile (Kapitalschnitt). Der Gläubiger kann auf diesem Wege direkten Einfluss auf das Unternehmen gewinnen, ohne es (vollständig) übernehmen zu müssen.

Investoren kaufen teilweise günstig Forderungen von Großgläubigern, um sie in Eigenkapital umzuwandeln und später das sanierte Unternehmen gewinnbringend weiterzuveräußern (sog. Loan-to-Own-Strategien). Die Schuldumwandlung ist für den Gläubiger allerdings mit zusätzlichen Risiken verbunden.

Wenn Sie noch Fragen haben oder unsicher sind, welchen Weg Sie jetzt gehen sollen, schicken Sie uns gerne eine E-Mail - gemeinsam findet man immer eine Lösung!



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