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06.06.2023

Unternehmen in der Krise: Was Geschäftsführer jetzt wissen müssen!

Die Energie- und Wirtschaftskrise hat viele Unternehmen getroffen. Haben auch Sie ein solides Unternehmen aufgebaut, welches Ihnen in den vergangenen Jahren einen nennenswerten Profit brachte und stehen plötzlich vor dem finanziellen Aus? Die Finanzen des Unternehmens sind angespannt, Verluste werden immer offensichtlicher?
Erfahren Sie, was Sie als Geschäftsführer jetzt wissen müssen!

1. Geschäftsführer krisenbehafteter Unternehmen müssen die finanzielle Lage genau im Blick zu behalten um richtig zu reagieren.

Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben nämlich die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs (bzw. derzeit acht) Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.

a. Was genau bedeutet Zahlungsunfähigkeit?
Einfach gesagt ist dies der Punkt, an dem ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen.
Zahlungsunfähigkeit liegt in Abgrenzung von der bloßen Zahlungsstockung vor, wenn der Schuldner eine Liquiditätslücke von 10% oder mehr nicht innerhalb von drei Wochen beseitigen kann.
Die Zahlungsunfähigkeit wird vermutet, wenn das Unternehmen seine Zahlungen eingestellt hat. Eine einmal eingetretene, nach außen in Erscheinung getretene Zahlungsunfähigkeit wird regelmäßig erst beseitigt, wenn das Unternehmen entweder auf der Aktivseite ausreichende neue Liquidität generiert und zuführt (zB durch Kredit oder durchgeführte Kapitalmaßnahmen), oder auf der Passivseite entsprechende Stundungen mit seinen Gläubigern erreicht, die es ihm ermöglichen, alle dann noch verbleibenden Verpflichtungen zu bedienen. Zu beachten ist, dass diese Maßnahmen eine etwa bereits eingetretene Überschuldung nicht beseitigen.

b. Was genau bedeutet Überschuldung?
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf (bzw. aktuell vier) Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Um auf die aktuelle Situation auf den Energie- und Rohstoffmärkten zu reagieren, wurde der Prognosezeitraum für eine positive Fortbestehensprognose bei der Überschuldungsprüfung zeitweise von zwölf auf vier Monate verkürzt.
Geschäftsleitern wird es dadurch erleichtert, eine positive Fortbestehensprognose ihres Unternehmens annehmen und darlegen zu können. Ferner wurde die Maximalfrist für Insolvenzanträge wegen Überschuldung vorübergehend von sechs auf acht Wochen erhöht.

2. Geschäftsführer krisenbehafteter Unternehmen sollten schnell handeln!
Mit der richtigen Vorgehensweise und den richtigen Strategien können Sie das Unternehmen auch in Krisenzeiten schützen. Daher empfehlen wir in jedem Fall, alle verbleibenden Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens auszuschöpfen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Natürlich liegt es letztlich an jedem Geschäftsführer selbst, wie er diese Situation meistert - doch egal für welchen Weg man sich entscheidet: es ist wichtig, schnell zu handeln und Entscheidungen zu treffen!
Krisensituationen können schwer sein und uns vor Herausforderungen stellen - doch mit der richtigen Einstellung und dem notwendigen Know-how kann man diese Hindernisse meistern und daraus lernen.



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