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10.10.2023

StaRUG: Unternehmenssanierung ohne Insolvenz

StaRUG: Unternehmenssanierung ohne Insolvenz

StaRUG - ein Begriff, der nicht gerade zum Alltagsjargon gehört - steht für das “Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“. Aber was verbirgt sich dahinter?

Unternehmen frühzeitig sanieren und eine Insolvenz vermeiden ist das Ziel des StaRUG.

Voraussetzung für ein StaRUG-Verfahren ist das Nichtvorliegen von Insolvenzantragspflichten.

Falls bereits Insolvenzreife besteht, bleibt als Sanierungsweg ggf. die Eigenverwaltung. Wer die Möglichkeiten und Instrumente des StaRUG nutzen will, sollte also frühzeitig über eine vorinsolvenzliche Unternehmenssanierung nachdenken, wenn sich Anzeichen für eine Krise zeigen.

Der Unternehmer zeigt das StaRUG-Verfahren vor Gericht an und leitet damit das Verfahren ein. Dazu legt er u.a. ein Restrukturierungskonzept vor.

Die Geschäftsleitung erstellt ggf. zusammen mit den insolvenzrechtlichen Beratern des Unternehmens, sowie ggf. mit einem Restrukturierungsbeauftragten, einen Restrukturierungsplan. Darin werden die Sanierungsmaßnahmen aufgeführt, die für die erfolgreiche Restrukturierung notwendig sind.

In den Gläubigergruppen ist eine Summenmehrheit von 75 % aller Planbetroffenen notwendig. Haben die Gläubiger dem Restrukturierungsplan zugestimmt, geht es direkt an dessen Umsetzung. Sind die Maßnahmen vollzogen, ist das StaRUG-Verfahren erfolgreich beendet.

Mit dem StaRUG lassen sich – im Gegensatz zu einer Sanierung in Regelinsolvenz, Eigenverwaltung oder Schutzschirm – keine ungünstigen Verträge gegen den Willen der Vertragspartner kurzfristig beenden und insbesondere dürfen Unternehmen dabei nicht in die Rechte von Arbeitnehmern eingreifen.

Das StaRUG ergänzt somit die Werkzeuge zur Restrukturierung eines Unternehmens.



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