Beglaubigungen.
Unter „notarieller Beglaubigung“ kann sowohl die Beglaubigung einer Unterschrift als auch die Beglaubigung einer Abschrift gemeint sein.
Unterschriftsbeglaubigung
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Notarin, dass in ihrer Gegenwart eine bestimmte Person eine Unterschrift unter einem (privaten) Text geleistet (oder, sofern die Unterschrift bereits zuvor geleistet wurde, anerkannt) hat und dass sie die Identität dieser Person anhand eines amtlichen Lichtbildausweises überprüft hat. Die Unterzeichnung (oder Anerkennung der Unterschrift) muss daher in Gegenwart der Notarin erfolgen.
Sofern ein Dokument durch mehrere Personen unterzeichnet (bzw. die bereits geleisteten Unterschriften anerkannt) werden muss (müssen), können diese auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten bei der Notarin erscheinen.
Da die Unterschriftsbeglaubigung im Wesentlichen der Identitätsfeststellung dient ist stets ein Ausweisdokument (z. B. der Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen, sofern der Unterzeichner nicht der Notarin bereits aus früheren Amtsgeschäften persönlich bekannt ist.
Sofern die Tätigkeit der Notarin sich auf die Beglaubigung beschränkt (also der Text selbst nicht von ihr entworfen oder verändert wird), fällt eine Beglaubigungsgebühr zwischen 20 € und 70 € an, je nach dem Geschäftswert der Erklärung, zuzüglich Umsatzsteuer und Schreibauslagen, sowie gegebenenfalls auch Gebühren für die Übersendung an Behörden bzw. die Einholung sogenannter Apostillen oder Überbeglaubigungen. Letzteres kann notwendig sein, wenn die unterschriftsbeglaubigte Erklärung zum Gebrauch im Ausland bestimmt ist.
Die Unterschriftsbeglaubigung ist eine Amtshandlung, die keinen hohen Zeitaufwand erfordert. Ein solcher Termin kann daher kurzfristig telefonisch oder per E-Mail während der üblichen Büroöffnungszeiten vereinbart werden.
Abschriftsbeglaubigung
Davon zu unterscheiden ist die Beglaubigung von Abschriften, d. h. die Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Hierzu müssen Sie uns das Original des Dokuments (z. B. das Abiturzeugnis, etc.) mitbringen, wir fertigen dann die Ablichtung, gegebenenfalls auch als Farbkopie.
Für die Beglaubigung solcher Dokumente fällt eine Gebühr von 1 € für jede angefangene Seite, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe von 10 € pro Beglaubigungsvorgang an.
Zur Abschriftsbeglaubigung können Sie ohne Vorankündigung erscheinen. Beachten Sie bitte, dass die Notarin, die den Abschriftsbeglaubigungsvermerk stets persönlich unterzeichnen muss, zum Teil auf Auswärtsterminen (etwa für Testamentsbeurkundungen im Altenheim oder Krankenhaus) ist, so dass es sich empfiehlt, kurz vor dem beabsichtigen Termin anzurufen, um vergebliche Besuche im Büro zu vermeiden.