Lebzeitige Zuwendungen.
Neben der Vorwegnahme der Erbfolge kommen für eine lebzeitige Zuwendung unter anderem folgende Motive in Betracht:
- Eltern möchten ihren Kindern den Berufsstart oder die Familiengründung mit einer Schenkung erleichtern
- Unternehmensnachfolge
- Steuerliche Erwägungen
- Es sollen "paritätische" Eigentumsverhältnisse zur Verwirklichung der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hergestellt werden
- Unternehmer, Freiberufler mit Haftungsrisiken, Existenzgründer mit hohem Finanzierungsbedarf, etc. wollen wichtige Vermögenswerte vor einem etwaigen künftigen Zugriff der Gläubiger "in Sicherheit bringen" (Asset Protection)
- Reduktion von Pflichtteilsansprüchen
Rechtsanwältin und Notarin Maike Tallen erarbeitet mit Ihnen - unter Berücksichtigung persönlicher, zivilrechtlicher, sozialrechtlicher und steuerrechtlicher Momente - eine maßgeschneiderte Einzellösung.