Notarielle Tätigkeiten im Bereich Höfe und Landwirtschaft.

Die Gestaltung der Hofübergabe im Rahmen der HöfeO und nach BGB an die nächste Generation, Bestellung von Altenteilsrechten, Abfingungsverzichte nach §§ 12, 13 HöfeO oder nach BGB für die weichenden Erben, Eheverträge sowie Testamente und Erbverträge nach HöfeO und nach allgemeinem Erbrecht sind Kernaufgaben des Notars.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin um Ihre Wünsche zu besprechen.


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