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TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG.

Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Verstorbenen eingesetzte Person seines Vertrauens, die dafür sorgen soll, dass der letzte Wille des Verstorbenen durchgesetzt wird. Eine Testamentsvollstreckung wird zum Beispiel in Testamenten angeordnet für den Fall, dass Eltern versterben und deren Kinder noch jung sind.

Durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) ist Rechtsanwältin und Notarin Maike Tallen zusätzlich ausgebildete und geprüfte Testamentsvollstreckerin und wird in der Liste der Testamentsvollstrecker der DVEV geführt, die allen Nachlassgerichten in Deutschland vorliegt.

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